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Staatsanwaltschaft prüft Aufhebung von Haftbefehlen

Den Besitz und Anbau von Cannabis musste die Staatsanwaltschaft bislang verfolgen. Das gilt ab Montag nicht mehr. Müssen Verfahren eingestellt, Haftbefehle aufgehoben, Inhaftierte freigelassen werden?
Von der Polizei sichergestelltes Haschisch
Rund 90 Kilogramm Haschisch liegen auf einem Tisch. © Timm Schamberger/dpa/Symbolbild

Wegen der Amnestieregelung im neuen Cannabis-Gesetz hat die Hamburger Staatsanwaltschaft bereits rund 3500 Strafverfahren überprüft. Dabei geht es um die Frage, ob das am 1. April in Kraft tretende Gesetz Einfluss auf die Vollstreckung bereits rechtskräftig verhängter Geld-, Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen haben könnte. «In circa 500 Verfahren dauert die Überprüfung noch an und wird mit hohem Arbeitseinsatz fortgesetzt», erklärte Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering.

Besonders schnell muss die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren durchsehen, bei denen eine Fahndung mit dem Ziel der Festnahme angeordnet wurde. Akuter Handlungsbedarf besteht bei noch nicht vollstreckten Haftbefehlen, die wegen Straftaten erlassen wurden, die nun keine mehr sind oder aufgrund geänderter Verjährungsfristen nicht mehr verfolgt werden können. Die Staatsanwaltschaft muss bei den Gerichten die Aufhebung dieser Haftbefehle beantragen. Die Fahndungen sollen bis Ende März - also bis Ostersonntag - gelöscht werden. Besondere Eile ist in solchen Fällen geboten, in denen jemand wegen einer nun nicht mehr strafbaren Handlung in Untersuchungshaft sitzt. «Diese Fälle genießen höchste Priorität», erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Von den 3500 vorgeprüften Verfahren im Vollstreckungsbereich muss sich die Behörde rund 650 genauer anschauen. In 55 Verfahren, in denen eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt wurde, muss die Strafe möglicherweise erlassen oder vom Gericht verringert werden. Ob und gegebenenfalls wie viele Verurteilte aus dem Gefängnis entlassen werden müssen, konnte Oechtering nicht sagen.

© dpa
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